Einen Gründungszuschuss beantragen

Von: prigo am 23. August 2010

Für Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, ist es sehr schwer, sich selbständig zu machen. Die Kosten laufen weiter, und die Einnahmen sind noch nicht so, das man sofort davon leben kann und alles bezahlen kann. Allein die Krankenversicherung schlägt ja schon mit über dreihundert Euro im Monat zu Buche, denn die muss ja bei einer Selbständigkeit allein getragen werden. Darum gibt es jetzt für alle, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen möchte, den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt. Damit werden alle Menschen unterstützt, die sich im laufenden Bezug befinden und mindestens drei Monate noch Arbeitslosengeld beziehen werden.

Selbstständigkeitskonzept

Das Konzept der Selbständigkeit wird geprüft, auch von einer unabhängigen Stelle. Das Arbeitsamt bietet auch zahlreiche Lehrgänge und Informationsabende zum Thema Gründungszuschuss und Selbständigkeit an. Der Gründer wird so auf seine Selbständigkeit optimal vorbereitet und weiß nach diesen Lehrgängen auch, ob seine Idee Hand und Fuß hat. Das Arbeitsamt möchte dann ja auch seinen Gründungszuschuss dort einsetzen, wo er Aussicht auf Erfolg hat. Für den Arbeitslosen bedeutet der Gründungszuschuss eine große Chance, aus dem Bezug herauszukommen und wieder auf eigenen Füssen zu stehen. Er bekommt bei der Gründung neun Monate lang sein Arbeitslosengeld weiter wie gehabt.

Was gehört zum Gründungszuschuss

Er kann dann seine Wohnung und laufende Kosten weiterbezahlen und sich in Ruhe um neue Kunden und sein Geschäft kümmern. Zusätzlich gehört zum Gründungszuschuss noch 300 Euro extra dazu, damit man seine Sozialleistungen wie Krankenkasse bezahlen kann. Das ist ein gutes Startpaket und verschafft dem Gründer erst einmal Zeit. Das Konzept soll schon sehr ausgereift sein und wird auch von einer unabhängigen Stelle noch einmal geprüft. Es muss schon Zukunft haben und gut überlegt sein. Nach den neun Monaten Gründungszuschuss wird noch einmal durch das Arbeitsamt geprüft, ob der Selbständige sich auch gut und aktiv bemüht, sein Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Falls das der Fall ist, gewährt das Amt noch einmal sechs Monate lang die dreihundert Euro für die Sozialleistungen. Der Gründungszuschuss ist ein prima Startgeld für alle, die schon immer einmal mit dem Gedanken gespielt haben, sich selbständig zu machen.

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