Studieren ohne Abi

Von: prigo am 23. Juni 2010

Oft ist die Trauer um das nicht bestandende Abitur groß. Jahrelanges Lernen für den Traum später einmal an einer Universität studieren zu können, zerplatzt wenn der Vertrauenslehrer um das Gespräch unter vier Augen bittet. Aber sind wirklich alle Tränen berechtigt? Oder gilt überall in Deutschland „conditio sine qua non“? Schließlich gibt es mehrere Wege zu einem Hochschulzugang. Es sind nicht alle Tore verschlossen sollte man knapp vor dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife gescheitert sein. Nicht selten ist es auch der Fall, dass man sich zu früh für den mittleren Schulweg entschieden hat. Gründe können wieder sehr vielseitig sein. Die Teenager-Zeit kann durchaus sehr turbulent sein, so dass die Präferenzen in der Jugend in eine ganz andere Richtung neigen als zu einer Hochschulreife, geschweige denn zu einer akademischen Laufbahn. Nach der Realschule bemerkt man dann, dass das Berufsleben durchaus noch etwas warten kann oder dass der Hunger nach Wissen noch nicht gestillt ist. Möglichkeit A ist dann eigentlich immer die strenge und harte Abendschule, um das Abitur nachzuholen. Speziell für Berufstätige, die schon einige Lehr- und Arbeitsjahre hinter sich gebracht haben, bietet sich zudem nicht nur eine zweite Möglichkeit an:

Große Chancen für Berufserfahrene

Laut Beschluss der Minister bei der Kulturkonferenz vom 06.03.2009 besteht für speziell beruflich qualifizierte Bewerber auch ohne Hochschulzugangsberechtigung weitere Chancen eine Zugangsberechtigung zu erhalten. Demzufolge erhalten Meister im Handwerk (§§ 45, 51a 122 HwO), Inhaber von Fortbildungsabschlüssen (§§ 53, 54 BBiG und §§42, 43a HwO) und vergleichbarer Qualifikationen im Sinne des Seemanngesetzes, sowie Absolventen von bestimmten Fachschulen und vergleichbarer beruflicher Fortbildungen im Gesundheitswesen oder sozialen Tätigkeiten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Des Weiteren bieten die Landesregierungen ein sogenanntes Aufstiegsstipendienprogramm an. Wer nach BBiG/HwO eine abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung vorweisen kann und zudem eine dreijährige Berufspraxis besitzt, kann sich für ein zweijähriges Stipendiat bewerben, sofern die berufliche Ausbildung und Tätigkeiten mit dem Studiengang eine gewisse Affinität aufweisen. Für diejenigen, die diese beruflichen Qualifikationen nicht, oder nur unzureichend erfüllen, kann ein Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahren auch als allgemeine Berechtigung zu einer Hochschule dienen. Dieses Eignungsfeststellungsverfahren erfolgt nach einer zwölfmonatigen Probestudienzeit und kann von der jeweiligen Hochschule oder einer staatlichen Stelle durchgeführt werden. Als Voraussetzung gilt hier, dass auf Grundlage einer Prüfungsordnung allgemeines und fachbezogenes Wissen in schriftlicher und mündlicher Form abgefragt wird.
Grundsätzlich ist es den Ländern jeweils noch vorbehalten weiterführende Regelungen für die Zugangsberechtigungen ihrer Hochschulen zu sorgen und den angebotenen Studiengängen ggf. anzupassen. Auch kann nach einem Jahr nachweislich absolvierten Studium eine Anerkennung zum Weiterstudium in demselben oder einem affinen Studiengang erfolgen. Das beschriebene Probestudium fällt aber bzgl. dieser Regelungen nicht darunter und muss gesondert betrachtet werden.

Die Zukunft…auch ohne Abitur

Das Thema Studieren ohne Abitur, ist in der Bildungsdebatte in Bund und Länder seit jeher Bestandteil viele Diskussionen. Aktuelle wurde dieser „hot topic“ wieder aufgerissen, als nach statistischen Untersuchungen bekannt wurde, dass die Bundesrepublik früher oder später eine Fachkräftemangel zu spüren bekäme. Gut ausgebildete Ingenieure sind jetzt schon in der freien Wirtschaft Mangelware. Das ist gerade für die Länder wie Deutschland bedrohlich, die auf den Wissens- und Ausbildungsvorsprung als Wettbewerbsvorteil im internationalen Standortwettbewerb setzten. Mit Ländern, wie zum Beispiel China, kann man eigentlich nur mit den Ressourcen Mensch und fachbezogenem Know-how vorteilhaftig konkurrieren. Demzufolge kann man davon ausgehen, dass gerade bei beruflich qualifizierten Bewerbern ein Studienwunsch immer realistischer erscheinen dürfte – auch ohne Abitur!

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